Mediation

„Dass wir miteinander reden können, macht uns zu Menschen“

Karl Jaspers

Was ist Mediation?

Mediation ist eine Methode der gewaltfreien und konstruktiven Konfliktlösung. Sie stärkt Menschen in ihrer aktuellen Eigenverantwortung, Autonomie, Empathie und zukünftigen Konfliktkompetenz. Sie erleben, dass Konflikte nichts Schlimmes sein müssen und sie Konflikte selber lösen können – ohne Sieger, Verlierer und faule Kompromisse. Mediation ist der beste Weg, um mit Veränderungen – veränderten Rahmenbedingungen, neuen Wünschen, Interessen und Bedürfnissen der Konfliktbeteiligten oder Problemen bei der Zusammenarbeit klar zu kommen.

Unter Mediation versteht man einen Vermittlungsprozess, bei dem der Mediator nicht selbst eine Entscheidung fällt sondern die Konfliktparteien ihre Lösung selbst aushandeln. Dafür begleitet sie der Mediator durch mehrere Phasen.

Was kennzeichnet die Mediation?

Eigenverantwortung und Autonomie

Die Konfliktparteien besitzen selbst die größte Sachkenntnis und Motivation, um ihren Streit zu lösen. Sie erarbeiten in eigener Verantwortung eine für sie maßgeschneiderte Lösung. Der Mediator trifft keine Entscheidungen und bietet keine fertigen Lösungskonzepte. Er unterstützt den Kommunikationsprozess und ist für die Art und Weise des Vorgehens im Verlaufe der Streitbeilegung verantwortlich. Er leitet die Parteien an, schnelle, flexible und auch kostengünstige Regelungen zu finden, von denen alle Seiten profitieren.

Offenheit und Informiertheit

Die Mediation stellt die Eigenverantwortung der Konfliktpartner in den Mittelpunkt. Es ist daher wichtig, dass die Medianten alle Tatsachen offen legen, die für die Lösung des Konflikts in der Mediation erheblich sind. Der Mediator achtet darauf, dass sich die Konfliktpartner zu allen Detailfragen des zu lösenden Konflikts informieren, in dem sie ggf. den Rat eines Fachmanns einholen.

Neutralität und Allparteilichkeit

Der Mediator setzt sich für die Interessen aller Konfliktpartner ein, er ist nicht nur neutral, sondern allparteilich. Er begibt sich nicht auf die Seite eines Konfliktpartners, sondern nimmt die Sichtweisen der Konfliktpartner gleichwertig und gleichmäßig wahr.

Freiwilligkeit

Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren. Jede Seite kann sie zu jedem Zeitpunkt ohne Begründung abbrechen.

Vertraulichkeit

Weil die Mediation ein freiwilliges Verfahren ist, das auch jederzeit von einer Seite beendet werden kann, benötigen die Konfliktparteien Vertrauensschutz. Fakten, die die Medianten im Verlaufe der Mediation offen gelegt haben, dürfen daher nicht Dritten offenbart noch in einem gerichtlichen Verfahren gegen einen der an der Mediation Beteiligten verwendet werden. Mediatoren aus bestimmten Berufsgruppen, wie Rechtsanwälte und Psychologen, sind schon von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Konfliktpartner selbst vereinbaren zu Beginn einer Mediation vertraglich, die Vertraulichkeit zu wahren und nur gemeinsam den Mediator von seiner Schweigepflicht zu entbinden.

In welchen Bereichen ist Mediation nützlich:

  • ^Trennung
  • ^Ehescheidung
  • ^Unterhaltsrecht
  • ^Elterliche Sorge
  • ^Teamkonflikte
  • ^Familienkonflikte

Meine Unterstützung

Als Mediator ist mir wichtig, die Anliegen im Kern zu verstehen. Dabei spielen für mich die persönlichen Interessen, sowie gegenseitiger Respekt, Ehrlichkeit, und Offenheit eine maßgebliche Rolle. Es geht nicht nur darum, Recht zu haben, sondern eine faire Lösung für beide Parteien zu finden. Ich als Mediator begleite sie fachlich und emphatisch bei der Entscheidungsfindung.

Zehn Eckpfeiler des Mediationsverfahrens

1. Freiwilligkeit

alle Teilnehmenden sind freiwillig und ohne Zwang da. Nimmt eine Konfliktpartei nur eingeschränkt freiwillig teil, so sollte dies zu Beginn der Mediation thematisiert werden.

2. Inhaltsverantwortlichkeit

Die Lösung wird von den Konfliktparteien selbst im Konsens erarbeitet, die Mediator*in unterstützt mit ihrer Kompetenz nur den Prozess und fällt kein Urteil. Ausnahme: sittenwidrige oder für die Mediator*in ethisch nicht vertretbare Lösungen sowie solche, die zu Lasten Dritter, am Verfahren Unbeteiligter gehen.*

3. Allparteilichkeit

Die Mediator*in ist nicht nur neutral oder unparteiisch, sondern unterstützt aktiv alle Konfliktparteien gleichermaßen.

4. Waffenstillstand

Während es Mediationsverfahrens ruhen alle anderen Auseinandersetzungen zwischen den Konfliktparteien (Gerichtsverfahren etc).

5. Gesundheitlicher Zustand

Es kann sinnvoll sein, eine Mediation auszusetzen oder zu verschieben, solange eine der Mediand*innen in einer „heißen Phase“ einer psychotherapeutischer Behandlung ist, oder eine Suchterkrankung besteht, die die Verlässlichkeit und Verbindlichkeit der*des Süchtigen beeinträchtigt. Es macht keinen Sinn , mit einer akuten Erkrankung oder körperlich geschwächt einen Mediationstermin wahrzunehmen.

6. Selbstfürsorge

Alle Beteiligten sorgen für ihr Wohlergehen. Einen Konflikt auszutragen ist anstrengend und kann auch an die Nieren gehen; ab wann es zuviel wird, kann nur jede*r selbst entscheiden und mitteilen. Die Mediator*in bemüht sich um Sensibilität und frühzeitige Unterstützung.

7. Beendigung

eine Mediation kann jederzeit von allen Beteiligten, einschliesslich der Mediator*in, abgebrochen werden.

8. Verbindlichkeit

die Mediationsvereinbarung ist verbindlich und rechtsgültig. Sie wird von allen Anwesenden unterschrieben. Es kann sinnvoll sein, einen Überprüfungstermin mit einigem Zeitabstand zu vereinbaren.

9. Kosten

Die Kosten der Mediation tragen i.d.R. alle Konfliktparteien zu gleichen Teilen. Bei hierarchischer Organisation zahlt der mächtigere Teil mehr oder alles. Bei „Mediation für Alle“ beteiligen sich alle Parteien an einem symbolischen Honorar.

10. Ausnahmen

Mediation ist beweglich, flexibel und bedürfnisorientiert. Für Regeln kann es Ausnahmen geben, wenn dies zur Situation passt, von allen gewollt, gebilligt und für sinnvoll erachtet wird.